Allgemeine Geschäftsbedingungen

I ALLGEMEINES

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in ihrer jeweiligen zum Vertragsabschluss gültigen Fassung Grundlage und Bestandteil aller zwischen der PG Eventtechnik UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend PG Eventtechnik genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge.
2. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, sofern es sich nicht um individuelle Absprachen mit der PG Eventtechnik handelt. Diese sind nur in Schriftform gültig.
3. Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Angebote, Vertragsgegenstand und Preise

1. Die Angebote der PG Eventtechnik sind grundsätzlich freibleibend.
2. Die Annahme von Vertragsangeboten der Kunden durch die PG Eventtechnik erfolgt durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Brief.
3. Die Preise gelten sofern nicht anders vereinbart zuzüglich Versand, Versicherung, Transport und Auf-/Abbau ab 63741 Aschaffenburg.
4. Kosten die im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen oder Genehmigungen (GEMA, TÜV, Brandschutz, etc.) entstehen, sind vom Kunden allein zu tragen.
5. Falls es zu irrtümlichen Angaben zu einem Produkt bezüglich der Beschreibung, des Preises oder der Verfügbarkeit kommt, verpflichtet sich PG Eventtechnik, dem Kunden umgehend ein aktualisiertes Angebot vorzulegen, welches erst nach erneuter Bestätigung wirksam wird. Ansonsten hat die PG Eventtechnik das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsstellung erfolgt bei der Durchführung der Veranstaltung bzw. bei der Bereitstellung des Materials. PG Eventtechnik hat das Recht im Vorfeld der Veranstaltung die Hinterlegung einer Sicherheit (Kaution) bzw. eine Abrechnung per Vorkasse zu verfügen.
2. Die Rechnungen der PG Eventtechnik sind, falls nicht anders vereinbart, binnen 10 Werktagen ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Geheimhaltung

1. Die übergebenen Unterlagen, wie CAD oder 3D Pläne, Stromlaufpläne, Angebote oder Kalkulationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrags genutzt werden.

II VERMIETUNG

§ 5 Allgemeines

1. Der Kunde ist verpflichtet die ihm überlassenen Geräte ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich zu behandeln und aufzubewahren.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte ausschließlich im Rahmen der technischen Bestimmungen zu verwenden. Hierzu zählen vor allem die für die geltenden Regeln und gesetzlichen Vorschriften der DGUV und des VDE.
4. Der Kunde verpflichtet sich PG Eventtechnik über den Einsatzort der Mietsachen Auskunft zu erteilen.
5. Fehler, die während der Mietzeit auftreten, sind vor einer Instandsetzung zwingend mit PG Eventtechnik abzustimmen. Dies gilt auch für persönliche Anpassungen, welche vor der Rückgabe wieder zurückgebaut werden müssen.
6. Die Mietzeit schließt den Tag der Abholung und der Rückgabe ein.
7. Eine Untervermietung bedarf vorher einer schriftlichen Erlaubnis der PG Eventtechnik.
8. Das gemietete Material bleibt Eigentum der PG Eventtechnik und darf grundsätzlich nicht mit Rechten Dritter belastet werden.

§ 6 Haftung und Gewährleistung

1. Das Risiko der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Mietsache trägt während des Zeitraums zwischen Übergabe der Mietsache an den Kunden und Rückgabe der Mietsache an PG Eventtechnik durch den Kunden, der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet eine einwandfreie, ausreichend dimensionierte, schwankungs- und störungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Material ordnungsgemäß zu versichern und auf Verlangen PG Eventtechnik einen geeigneten Nachweis hierüber vorzulegen.
3. PG Eventtechnik haftet gegenüber Kunden auf Schadenersatz nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten. Für Schäden, die Kunden infolge einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, haftet PG Eventtechnik bei jeder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung.
4. Es obliegt alleine dem Kunden, sich darüber zu informieren, ob und welche behördlichen Genehmigungen zur Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind. Weiterhin obliegt es alleine dem Kunden, sofern behördliche Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind, diese einzuholen. PG Eventtechnik ist weder dazu verpflichtet, den Kunden darüber aufzuklären, ob und ggf. welche behördlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, noch solche einzuholen.

§ 7 Rückgabe des Materials

1. Das gemietete Material ist vollständig, sauber und sortiert, sowie in dem selben einwandfreien Zustand wie bei Abholung zurück zu geben. Dies schließt auch defekte Geräte und Kleinteile, wie beispielsweise Leuchtmittel oder Ähnliches ein.
2. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am Firmensitz der PG Eventtechnik. Die Überprüfung auf Vollständigkeit anhand eines Rücknahmescheins erfolgt im Beisein des Kunden. Der Rücknahmeschein gilt jedoch nicht als Billigung des Zustands und der Funktionsfähigkeit des Materials. Diese wird von der PG Eventtechnik gesondert festgestellt und Instandsetzung, Reinigung oder Nachverpackung falls notwendig separat in Rechnung gestellt.
3. Wird das Material früher als vereinbart zurückgegeben, so verringert sich die Materialmiete nicht, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass PG Eventtechnik das Material während des Zeitraumes zwischen verfrühter Rückgabe und ursprünglichem Mietende anderweitig einsetzen oder vermieten kann.
4. Die PG Eventtechnik ist im Falle einer Überschreitung der Mietzeit durch den Kunden nicht mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses mit dem Kunden auf unbestimmte Zeit einverstanden. Jeder über die vereinbarte Mietzeit hinausgehende Tag der Nutzung des gemieteten Materials durch den Kunden wird mit dem vereinbarten Tagessatz der Materialmiete von PG Eventtechnik dem Kunden berechnet. Die Geltendmachung von weitergehenden, der PG Eventtechnik entstehenden Schäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 8 Rücktritt, Kündigung

Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, so verpflichtet er sich einen Teil der Vergütung an PG Eventtechnik als Stornierungsgebühr zu entrichten:
25 % der Vergütung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn
50 % der Vergütung bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn
75 % der Vergütung bis spätestens 1 Tag vor Veranstaltungs-/Mietbeginn
Sowie die volle Vergütung bei späterer Stornierung, solange der Kunde keinen geringeren Schaden nachweisen kann.

§ 9 Open Air Veranstaltungen

Wenn bei einer Open Air Veranstaltung durch Wetter, Krawall, oder Aufruhe eine Gefahr für die technische Anlage, Bühne oder Personen besteht, hat PG Eventtechnik das Recht, die technische Anlage/Bühne abzuschalten bzw. abzubauen. Es ist dem Kunden nicht möglich, hieraus Schadensersatzansprüche abzuleiten.

III SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis oder in Zusammenhang mit diesem, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Aschaffenburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Stand: 03.2018